Prävention

Unsere Pfarrei ist ein Ort, an dem wir das Leben teilen.
Wir begegnen uns mit Respekt und Wertschätzung.

 
In dieser Begegnung erfahren wir aber auch Grenzen unseres Wohlfühlens.
Kinder, Jugendliche und erwachsene Schutzbefohlene haben, wie wir alle, ein Recht auf seelische und körperliche Unversehrtheit. Dies schließt auch die Wahrung ihrer sexuellen Integrität ein.
 
Wir als Pfarrei, die wir uns im Namen eines Gottes versammeln, der uns Schutz und Zuflucht sein will, sind in besonderem Maße unseren Mitmenschen gegenüber zum Schutz verpflichtet.
 
Außerdem hat jeder und jede von uns das Recht, den Schutz, den Gott uns zuspricht und die eigenen Grenzen geltend zu machen.
 
Damit unsere Pfarrei ein Ort der Grenzachtung bleibt, geben wir uns, im Rahmen der Präventionsordnung der Erzdiözese Freiburg, ein Schutzkonzept. Dies schließt auch die verpflichtenden Schulungen zum grenzachtenden Umgang für Ehrenamtliche ein.
 
 
Informationen über das Thema "Prävention" erhalten Sie auch über den Link der Erzdiözese Freiburg Koordinationsstelle Prävention gegen sexualisierte Gewalt
 

Schulungen

  
Di. 16.06.2026
18:30 - 21:00
Einladung zur Schulung
Gemeindezentrum Herz Jesu Rastatt
Do. 09.07.2026
18:30 - 21:30
Einladung zur Schulung
Neues Pfarrheim Maria Königin der Engel Muggensturm
Muggensturm
Mi. 18.11.2026
18:30 - 21:00
Einladung zur Schulung
Kolpinghaus Iffezheim
 

Hinweisgebersystem

Rechtsverstöße sicher melden
Fehlverhalten entdeckt?
Offenheit, Transparenz und die Einhaltung von Recht und Gesetz ist auf allen Ebenen der Erzdiözese Freiburg die Arbeitsgrundlage. Die Erzdiözese Freiburg und ihre Körperschaften ermutigen daher ihre Mitarbeitenden, Ehrenamtlichen und auch Außenstehende, Rechtsverstöße und Fehlverhalten innerhalb der Organisation zu melden und dadurch mitzuhelfen, Schäden zu vermeiden: Das anonyme Hinweisgebersystem ist erreichbar unter
Weitere Informationen finden Sie unter www.ebfr.de/ombudsstelle
Externe Meldestelle des Bundes
Neben unseren Hinweisgebersystem-Meldekanälen hat auch die Bundesregierung beim Bundesamt für Justiz eine externe Meldestelle eingerichtet. Den entsprechenden Meldekanal finden Sie hier.
 
 

Allgemeines zum Schutzkonzept

 

Es ist ein Rahmen, der beschreibt, wie wir Kinder, Jugendliche und schutz- oder hilfebedürftige Erwachsene vor Grenzverletzungen und sexualisierter Gewalt schützen. Es legt Maßnahmen, Zuständigkeiten und Verhaltensstandards fest.
 

Weil in der pastoralen Arbeit Nähe und Vertrauen eine große Rolle spielen. Ein Schutzkonzept sorgt dafür, dass wir verantwortungsvoll handeln und Risiken früh erkennen. Es schafft Orientierung und trägt dazu bei, dass sich alle in unserer Pfarrei sicher fühlen können.
 

Für alle Bereiche der Pfarrei: Gruppen, Veranstaltungen, Ehrenamtliche, Hauptamtliche sowie externe Partner, die Angebote in unseren Räumen durchführen.
 

Fragen für Ehrenamtliche

 

Ja. Abhängig von deiner Tätigkeit kann ein Gespräch, eine Präventionsschulung, die Einverständniserklärung zum grenzachtenden Umgang und/oder ein erweitertes Führungszeugnis notwendig sein.
 

Nur dann, wenn deine Aufgabe regelmäßige Kontakte, besondere Nähe oder Verantwortung einschließt. Die Pfarrei klärt das mit dir im Erstgespräch.
 

Das Erstgespräch findet vor Beginn deines Engagements statt. Du bekommst einen schnellen Überblick über deine Aufgabe, die wichtigsten Regeln und die Maßnahmen, die dafür nötig sind. So startest du gut informiert und sicher in deine Tätigkeit.
 

Alle fünf Jahre. Die erste Schulung muss innerhalb von sechs Monaten nach Tätigkeitsbeginn stattfinden.
 

Bei einem unguten Gefühl, einer Beobachtung oder einem Verdacht: Nicht allein bleiben. Nimm Kontakt zu einer Ansprechperson auf und schildere deinen Eindruck.
 

Verhalten und Sicherheit

 

Ja. Die Erzdiözese Freiburg bietet eigene Präventions- und Interventionsstellen an, die du direkt kontaktieren kannst. Auch außerkirchliche Beratungsstellen stehen zur Verfügung. Du entscheidest selbst, an wen du dich wenden möchtest.
 

Nein. Bitte keine eigenen Ermittlungen. Ansprechpartner übernehmen Einschätzung und Vorgehen.
 

Alles, was persönliche Grenzen überschreitet: unangemessene Nähe, unpassende Sprache, abwertende Bemerkungen oder Situationen, in denen Menschen nicht geschützt sind.
 

Beschwerde- und Meldewege

 

An die zuständigen Haupt- oder Ehrenamtlichen, das Pfarramt oder die Präventions-Ansprechpersonen. Beschwerden werden vertraulich und ernsthaft behandelt.
 

Ja. Die Erzdiözese bietet ein anonymes Hinweisgebersystem an.