In dieser Begegnung erfahren wir aber auch Grenzen unseres Wohlfühlens.
Kinder, Jugendliche und erwachsene Schutzbefohlene haben, wie wir alle, ein Recht auf seelische und körperliche Unversehrtheit. Dies schließt auch die Wahrung ihrer sexuellen Integrität ein.
Wir als Pfarrei, die wir uns im Namen eines Gottes versammeln, der uns Schutz und Zuflucht sein will, sind in besonderem Maße unseren Mitmenschen gegenüber zum Schutz verpflichtet.
Außerdem hat jeder und jede von uns das Recht, den Schutz, den Gott uns zuspricht und die eigenen Grenzen geltend zu machen.