Ganz klar: Das Beichtgeheimnis ist absolut. Der Priester darf unter keinen Umständen weitergeben, was in der Beichte gesagt wird – nicht an andere Menschen, nicht an Behörden, nicht einmal, wenn er selbst danach gefragt wird. Es ist kirchlich und staatlich durch das Seelsorgegeheimnis geschützt.
Das heißt: Alles, was in der Beichte besprochen wird, bleibt unter vier Augen und geht nicht nach draußen. Das schafft einen geschützten Raum, in dem man ehrlich sein kann, ohne Angst vor Konsequenzen oder Urteilen haben zu müssen.
Kurz gesagt: Was in der Beichte gesagt wird, bleibt in der Beichte – darauf kann man sich verlassen.