D: Hilfswerk begrüßt Maßnahmen zum Schutz von Kindern im Internet

Das Deutsche Kinderhilfswerk begrüßt die am Freitag im Bundesrat zur Abstimmung stehenden Maßnahmen zum Schutz von Kindern im Internet. Die in Rede stehenden Änderungen des Strafgesetzbuchs und der Strafprozessordnung zur Versuchsstrafbarkeit des Cybergroomings und zur Zulassung der sogenannten Keuschheitsprobe zur Bekämpfung von Kinderpornografie im Internet seien ein guter erster Schritt, erklärte die Kinderrechtsorganisation am Freitag in Berlin.